Seit dem Jahr 2009 handelt es sich um die GTIN-Kurznummer. Entwickelt wurde diese verkürzte Form der EAN Codes für kleine Artikel. Eine EAN-13 würde schließlich in diesem Fall auf der vorderen Seite über 25 Prozent an Platz benötigen. Daher kommt es zur Verwendung der EAN-8, die folgenden Aufbau besitzt:
Prüfziffer – 1 Stelle
- GS1-Länderpräfix – 2-3 Stellen
- Artikelnummer – Reststellen, vier bis fünf
In lokalen Bereichen gibt es ansässige GS1-Organisationen. Dort erfolgt in der Regel der Antrag für die Erteilung einer EAN-8/GTIN-Kurznummer. Lizenzfrei ist das Verwenden von einer EAN-8 mit einer Startziffer 2 im eigenen Unternehmen möglich. Jedoch liegt keine weltweit eindeutige EAN-8 vor. Einzeln zu beantragen ist jede andere EAN-8, der ein Muster vom Artikel beizufügen ist. Daran schließt sich das Bezahlen dieser Nummer an.